Der 1. Mai 2005 oder:

China und das EU-Waffenembargo




Wie jedes Jahr waren wir auch diesmal mit einem Stand bei der DGB-Veranstaltung in der Walderholung vertreten. Die Aufmerksamkeit von amnesty international galt dieses Jahr drei Chinesen, von denen einer verurteilt worden war, weil er über Bauern- und Arbeiterunruhen berichtet und die Registrierung eines Arbeitslosenverbandes versucht haben soll, während die beiden anderen inhaftiert sind, nachdem sie wegen der Entlassung Tausender Arbeiterinnen und Arbeiter durch Schließung zahlreicher Staatsbetriebe an Arbeiterdemonstrationen teilgenommen hatten, in denen den Betriebsleitungen Korruption und Unterschlagung von Sozialleistungen vorgeworfen wurde. Mit zwei Petitionen an die Gouverneure der jeweiligen chinesischen Provinzen wurde die Freilassung dieser drei Chinesen gefordert.

Bereits im März 2005 hatte sich Bundeskanzler Gerhard Schröder für die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen China ausgesprochen. Da unsere Gruppe über diesen Schritt besorgt war, ging Mitte Mai folgender Brief an den Bundeskanzler, an den Außenminister, an den Wirtschaftsminister und an den Verteidigungsminister:

Wir sind Mitglieder der Speyerer Gruppe von amnesty international und haben am 1. Mai 76 Unterschriften gesammelt, mit denen hiesige Bürger gegen die Inhaftierung von drei Chinesen protestieren, die sich unter Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit für Arbeitnehmerrechte eingesetzt haben. Diese werden von der Voksrepublik China nach wie vor nicht respektiert. Das Streikrecht ist seit 1982 aus der Verfassung gestrichen, und als im Jahre 2001 der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert wurde, wurde ausgerechnet gegen den Artikel ein Vorbehalt formuliert, in dem das Recht auf Bildung einer Gewerkschaft garantiert wird.
Wie Sie sehen, werden den chinesischen Staatsangehörigen nach wie vor grundlegende Bürgerrechte vorenthalten: Willkürliche Haft, Folter und Todesstrafe sind bekanntermaßen gängige Praxis. Zudem wurde gerade vor kurzem Taiwan offen Krieg angedroht. An der Menschenrechtssituation, die 1989 zur Verhängung eines EU-Waffenembargos führte, hat sich somit nichts verändert.

Der Weiterentwicklung wirtschaftlicher Beziehungen zur Volksrepublik China scheint dieses Embargo nicht im Wege zu stehen. Schon jetzt werden ständig neue Verträge geschlossen und zivil nutzbare Güter nach China exportiert, bei denen eine eventuelle militärische Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann.
Doch solange sich an der Bürgerrechtslage nichts ändert, bitten wir Sie, diesen Bedenken Rechnung zu tragen und davon Abstand zu nehmen, eine Aufhebung des EU-Waffenembargos tatsächlich anzustreben.

Eine Woche später beschloss Bundeskanzler Gerhard Schröder nach der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, mithilfe eines Misstrauensvotums Neuwahlen und damit eine Richtungsentscheidung zu erreichen. Eine Antwort auf unseren Brief haben wir bei dieser Ausgangslage erst recht nicht mehr erhalten.
   
   


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