F o l t e r |
|
|
Der Fall: Amal Al-Maas, geb. 1968, ist eine ägyptisch Frau und lebt in Kairo. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder. Am 26. April 1993 wurde Amal Al-Maas zum ersten Mal verhaftet, am selben Tag, an dem dies auch mit ihrem Mann geschehen war; man warf ihm illegalen Waffenbesitz vor. Zwei Offiziere der SSI (State Security Investigations Department, ägypt. Staatssicherheit) folterten sie und drohten ihr schließlich mit Vergewaltigung, falls sie nicht gegen ihren Mann aussagen würde. Daraufhin tat sie, was die Polizisten von ihr verlangten, und man ließ sie frei. Aufgrund der erpressten Aussage wurde Amals Mann zu 25 Jahren Haft verurteilt. Nach diesem Vorfall klagte die junge Frau gegen die beiden Offiziere, die sie gefoltert hatten und die sie identifizieren konnte. Ein Arzt hatte ihre Aussagen über die Folter bestätigt. Einer der beiden Offiziere erschien im Januar 1996 nach mehreren Aufrufen endlich zu einer Befragung. Er wies alle Anschuldigungen gegen ihn zurück und wurde dabei von seiner Dienststelle unterstüzt, die behauptete, dass zur fraglichen Zeit niemand mit dem Namen Amal al-Maas in der entsprechenden Dienststelle anwesend gewesen sei. Am 1. Juli 1996 wurde Amal Al-Maas zum zweiten Mal verhaftet und 10 Tage lang festgehalten. Die SSI-Leute folterten sie schwer, weil sie es gewagt hatte, eine Klage einzureichen. Sie schnitten ihr, während sie bis auf die Unterwäsche entkleidet war, mit einem scharfen Messer in die Arme, den Rücken und die Beine, außerdem verabreichten sie ihr mehrere Elektroschocks. Zur gleichen Zeit versuchten Beamte des SSI einen der Söhne Amals zu entführen, was jedoch die Mutter von Amal verhindern konnte. Nachdem Amals Mutter, bei der Amal mittlerweile lebte, die Festnahme und Folterung ihrer Tochter zur Anzeige gebracht hatte, wurde Amal Al-Maas am 22. Juli 1996 zum dritten Mal verhaftet und gefoltert. Weitere Klagen, die Amal Al-Maas nach ihrer Freilassung anstrengte, wurden abgewiesen. |
Der politische Hintergrund: Die innenpolitische Situation Ägyptens ist gezeichnet vom Kampf gegen militante islamistische Gruppen. Um diesen Kampf effektiver führen zu können, wurde 1981 der Ausnahmezustand verhängt, der auch heute noch in Kraft ist. Dies führte dazu, dass tausende mutmaßlicher Mitglieder oder Sympathisanten der verbotenen islamistischen Gruppen ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren inhaftiert wurden. Andere verbüßen nach grob unfairen Prozessen von Militärgerichten verhängte Strafen oder wurden hingerichtet. Die Häftlinge sind systematischen Folterungen und Misshandlungen ausgesetzt, die in einigen Fällen zum Tod geführt haben. Die Haftbedingungen kommen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich.Aber auch die Angehörigen (vor allem die Frauen) von „verdächtigen“ Personen werden durch Sicherheitskräfte oft unmittelbar in Mitleidenschaft gezogen: Zum einen werden sie als Geisel benutzt, um einer Person habhaft zu werden. Zum anderen werden von ihnen unter Folter Aussagen erpresst, die es ermöglichen eine Person zu verurteilen, so dass in dieser Hinsicht der Schein von Legalität gewahrt bleiben kann. Was Sie tun können: Schreiben Sie höflich formulierte Briefe auf deutsch, englisch oder arabisch an die unten genannten Adressen, in denen Sie Ihre Besorgnis über Berichte zum Ausdruck bringen, wonach Amal Al-Maas gefoltert wurde. Drängen Sie darauf, dass unverzüglich gründliche und unparteiische Ermittlungen in diesem Fall eingeleitet werden und dass die Ergebnisse dieser Ermittlungen in einem angemessenen Zeitraum publik gemacht und die Schuldigen vor Gericht gestellt werden. Außerdem können Sie sich an einer Unterschriftenaktion beteiligen; weitere Informationen dazu finden Sie hier.
|
|
|
|
|
Innenminister (Anrede: Sehr geehrter Herr Minister): General Habib al-`AdeliMinistry of the Interior Al-Sheikh Rihan Street Bab al-Louk Cairo EGYPT Fax: 0020 202 579 2031 E-mail: moi2@idsc.gov.eg |
Justizminister (Anrede: Sehr geehrter Herr Minister): Mr Faruq Sayf al-NasrMinistry of Justice Midan Lazughly Cairo EGYPT Fax: 0020 202 355 81 03 E-mail: mojeb@idsc1.gov.eg |
|
Staatsanwalt (Anrede: Sehr geehrter Herr Staatsanwalt): Counsellor Maher `Abd al-WahidDar al-Qadha al-`Ali Ramses Street Cairo EGYPT Fax: 0020 202 577 47 16 |
Leiter der
Menschenrechtsabteilung Public Prosecutor´s Office (Maktab al-Na`ib al-`Am) Dar al-Qadha al-`Ali Ramses Street Cairo EGYPT Telex: 94107 MOHEG UN |